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F & S electronic GmbH Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen Stand 01/22

1.Allgemeines

 

Für sämtlichen Verkaufsgeschäfte der F&S electronic gelten ausschließlich die nachfolgend abgedruckten Geschäftsbedingungen.

Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen mit dem Besteller auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Liegen der Bestellung des Käufers abweichende AGB zu Grunde, so gelten diese nur im Falle der schriftlichen Bestätigung durch die F&S electronic GmbH.  Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten unsere AGB als angenommen.

 

 

2.  Angebote und Aufträge

 

Die Angebote der F&S electronic sind bis zur Annahme durch den Kunden freibleibend und unverbindlich. 

Abschlüsse und Vereinbarungen, sowie durch unsere Vertreter vermittelte Geschäfte werden erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Für den Umfang der Lieferungen oder Leistungen sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden. 

Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/preis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können.

 

 

3.  Preise

 

Die Preise verstehen sich für Lieferung ab Lager stets zuzüglich Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe. Soweit nichts anderes vereinbart, gelten die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Preise 4 Wochen ab deren Ausstellungsdatum. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vertragliche vereinbarten Liefertermin mehr als 4 Wochen liegen und nach Ablauf dieser Frist allgemeine Kostensteigerungen für Löhne, Material, Metallzuschlag, Energie, Transport usw. eingetreten sind, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, so können diese Steigerungen an den Besteller weitergegeben werden. Ebenso verändert sich der Bruttorechnungsbetrag sofort, wenn Zölle, die gesetzliche Umsatzsteuer, etc. erhöht werden, um den Betrag der Anhebung. 

Versand und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Bestellers.

 

 

4.  Lieferungen, Versand, Gefahrenübertragung

 

Die Lieferung erfolgt mit Lieferschein, der die Warenbezeichnung oder Artikelnummer der Preisliste und die Mengenangabe enthält. Für die angegebenen Maße behalten wir uns die handelsüblichen Qualitäts-, Mengen-, Gewichts- oder sonstigen Abweichungen vor. Versandweg und –mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, der Wahl des Lieferanten überlassen. Die Ware kommt auf Kosten und Gefahr des Bestellers zum Versand und wird auf Wunsch auf seine Kosten versichert.

Die Lieferzeit gilt nur als angenähert vereinbart, sofern nicht ausdrücklich ein bestimmter Liefertermin vereinbart wurde. Die Angabe der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung. Bei außergewöhnlichen Umständen, z.B. Naturkatastrophen und jeder Art höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Konkurs oder Lieferschwierigkeiten unserer Vorlieferanten und daraus entstandenes Ausbleiben der notwendigen Rohstoffe und Hilfsstoffe, behalten wir uns vor, die Lieferung für die Zeit der Behinderung hinauszuschieben. Wird die zu erbringende Lieferung/Leistung durch diese Ereignisse unmöglich, ist der Lieferant berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Dem Besteller steht wegen der vorgenannten Verhinderung ein Rücktrittsrecht vom Vertrag nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zu.

Die Frist wird erst durch Eingang der schriftlichen Nachfristsetzung in Lauf gesetzt. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers auf dem Besteller über. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

 

 

5.  Abnahme

 

Auf Abruf bestellte Waren sind spätestens drei Monate nach Beginn der Versandbereitschaft abzunehmen.

Die Einhaltung dieser Pflicht stellt eine Hauptpflicht dar, wegen deren Nichtbeachtung wir berechtigt sind Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

 

 

6.  Gewährleistung-Mängeluntersuchung

 

Etwaige Mängel hat der Besteller unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen.

Dem Besteller obliegt die sofortige Untersuchungs- und Anzeigepflicht. Bei nicht erkennbaren Mängeln beginnt die Frist mit der Entdeckung. Bei berechtigen Beanstandungen ist F&S Electronic verpflichtet, in angemessener Frist nach eigener Wahl entweder nachzubessern oder neue Ware zu liefern. Nachbesserung oder Neulieferung erfolgt erst, wenn der Besteller einen Teilkaufpreis im Wert der mangelhaften Lieferung gezahlt hat.

Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, steht dem Besteller das Recht des Rücktritts oder Minderung zu.

Mängelansprüche bestehen nicht – bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüssen  entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

 

Die Mängelansprüche des Bestellers verjähren 12 Monate nach Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, der Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder groß fahrlässigen Pflichtverletzung der F&S Electronic und bei arglistigem Verschweigen des Mangels. 

                                           

 

 

 

7.  Gewerbliche Schutz und Urheberrechte

 

Sofern nichts anderes vereinbart, ist die F&S electronic verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutz-und Urheberrechten Dritter zu erbringen. 

Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutz- und Urheberrechtsverletzung zu vertreten hat.

 

 

 

8.  Haftung

 

Der Lieferant haftet für Schäden, die auf seinem eigenen groben Verschulden beruhen im vertragstypischen Umfang. Bei fahrlässigen Verhalten ist der Anspruch auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsschlusses voraussehbaren Schadens beschränkt. Ansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. 

Für Folgeschäden, die auf einer Mangelhaftigkeit der gelieferten Waren selbst zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen.

Weitergehende Ansprüche des Bestellers als die in dieser AGB vorgesehen, die vor allen aus Unmöglichkeit, Verzug, positiver Vertragsverletzung und Verschulden bei Vertragsabschluss oder außervertraglichen Haftungstatbeständen, wie z.B. unerlaubte Handlungen, hergeleitet werden, sind ausgeschlossen.

 

 

 

9.  Erweiterter Eigentumsvorbehalt

 

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich aller Nebenforderungen, unser Eigentum und wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware in seinem ordnungsmäßigen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist.

Bei Weiterveräußerung von Vorbehaltsware auf Kredit hat er unsere Rechte zu sichern. Verpfändungen oder Übereignungen sind unzulässig. Bei Zugriffen eines Dritten auf die Vorbehaltsware wird der Besteller diesen auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Aus der Verarbeitung können für uns keine Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit uns nicht gehörenden Waren steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache wertanteilmäßig nach dem Rechnungswert zu.

Erwirbt bei einem dieser Vorgänge der Besteller das Alleineigentum an der neuen Sache, so wird schon jetzt vereinbart, dass er uns im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache überträgt.

Die Forderung des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt auf uns ab. Erfolgt die Weiterveräußerung nach einer Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung, so gilt diese Vorausabtretung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Wir ermächtigen den Besteller, die von uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen und für seine Rechnung einzuziehen. 

Diese Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, besonders bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern oder gegebenenfalls die Abtretung des Herausgabeanspruchs des Bestellers gegen Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wir haben ein Rücktrittsrecht, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Bestellers so verschlechtern, dass seine Zahlungsfähigkeit gefährdet erscheint. Dies gilt auch für eine vor Vertragsabschluss eingetretene Verschlechterung, sofern uns diese erst nach Vertragsabschluss bekannt wird. Hat der Besteller über seine Vermögensverhältnisse oder Firmenzusammenhänge falsche Angaben gemacht, so können wir für die uns trotz des Rücktritts entstandenen oder noch entstehenden Kosten und Ausfälle Schadensersatz verlangen.

 

 

 

10. Zahlungsbedingungen

 

Die Preise der F&S electronic gelten ab Werk ausschließlich Verpackung, sofern in der Auftragsbestätigung nicht anderes festgelegt ist. In den Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen; diese wird in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Unsere Forderung ist mit dem Gefahrübergang zur Zahlung fällig. Bei Versendung ist dies der Zeitpunkt der Auslieferung an die Spedition oder Post oder der mit der Auslieferung beauftragten Person oder Anstalt. Die erteilte Rechnung gilt 8 Tage nach Erhalt in allen Einzelheiten als anerkannt.

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar

Nach Ablauf von 30 Tagen oder nach dem Zeitpunkt der ausdrücklichen Valutierung, kommt der Besteller, auch ohne besondere Mahnung, in Verzug und hat von da ab die banküblichen Zinsen zu zahlen. Wir sind berechtigt, trotz anders lautendender Bestimmungen des Bestellers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle des Verzugs sind wir berechtigt, Kosten und Zinsen zu berechnen, die zum Zeitpunkt von den Banken für die ungedeckten Kredite in Ansatz gebracht werden. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten. Bei Verzug oder bei Nichteinlösung eines vom Besteller übergebenen Schecks werden sämtliche zu diesem Zeitpunkt offene Forderungen gegen den Besteller zu Zahlung fällig und wir sind berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferte Ware zurückzufordern, sowie auch berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherungsleistungen zu verlangen. Auch werden in diesem Fall alle anderweitig getroffenen Vereinbarungen hinfällig.

 

 

 

11.  Datenschutz

 

(Hinweis gemäß §26 Bundesdatenschutz Gesetz) Der Kunde ist damit einverstanden, dass F&S electronic unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen Daten des Kunden und der mit ihm abgeschlossenen Verträge über EDV speichert und für eigenen Zwecke verwendet. Sollten weiterführende Regelungen zum Datenschutz notwendig sein, werden diese in separaten Vereinbarungen festgelegt.

 

 

 

 

                                           

 

12.  Exportbestimmungen

 

Die von der F&S electronic gelieferten Waren unterliegen deutschen und amerikanischen Ausfuhrkontroll- und Embargobestimmungen. Eine Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland ist nur mit Zustimmung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Eschborn/Taunus und das „US-Bureau of Export Administration“, Washington zulässig. Weiterhin sind bei der Ausfuhr sämtlicher Waren die nationalen Ausfuhrkontrollbestimmungen und internationalen Embargobestimmungen zu beachten. 

Die F&S electronic weist auf die Strafbarkeit eines Verstoßes gegen diese Bestimmung hin.

 

 

 

13.  Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und der F&S electronic GmbH gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz unserer Firma, auch für Scheck und Wechselansprüche.

 

 

14.  Schlussabstimmungen

 

Sollten Teile dieser Bestimmungen oder des Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile und des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer dieser Bestimmungen sind wir berechtigt, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entspricht.

Gerne beraten wir Sie auch individuell. Schreiben Sie uns dazu über das Kontaktformular.